Termine

Im Rahmen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurde noch einmal bestätigt, dass das Ausbauziel für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bestehen bleibt (Koalitionsvertrag der Bundesregierung Zeile 3129f.). Dies bedeutet, dass ab dem 01. August 2026 bundesweit sukzessive ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter besteht.